EU-Vertrag von Gericht bestätigt

Nach der Niederlage in den Kommunalwahlen, muss die Oppositionspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) eine weitere Schlappe hinnehmen. Das Verfassungsgericht Polens hat jetzt in einer Klage der Partei gegen sie entschieden. Die PiS hatte, unter Leitung von Jaroslav A. Kaczynski, gegen den EU-Vertrag geklagt, der ihrer Meinung nach, gegen die polnische Verfassung verstoßen würde. Das Gericht widersprach, da internationale Verpflichtungen nicht zum Verlust der Souveränität Polens führen würde. Damit entschieden sie auch im Interesse der meisten Menschen in Polen. Die Bevölkerung steht dem Eintritt Polens in die Europäische Union 2004 eher positiv gegenüber, da sich seit dem die wirtschaftliche Lage des Landes enorm gebessert hat.

 

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