Diejenigen, die ein Auto von Deutschland nach Polen überführen möchten, haben in allen beiden Ländern bestimmte Amtswege durchzugehen. Die Prozedur ist in Deutschland allerdings nicht so kompliziert wie in Polen, die benötigten Dokumente lassen sich schnell und einfach zusammentragen. Mit diesem Beitrag möchten wir Ihnen aus eigener Erfahrung einen Überblick über den gesamten Vorgang und Tipps für die schnelle Erledigung aller notwendigen Formalitäten geben. Bitte beachten Sie, dass der Vorgang selbst sowie die benötigten Unterlagen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen können und am besten vor Ort zu spezifizieren sind.
Formalitäten in Deutschland
Beim Kauf eines Fahrzeugs in Deutschland werden zuerst folgende Unterlagen benötigt:
- zweisprachiger Kaufvertrag. Der Kaufvertrag muss den Kaufpreis des Fahrzeugs in EURO, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer sowie die genauen Anschriften des Käufers und des Verkäufers beinhalten, wobei der Käufer unbedingt seine polnische Anschrift angeben muss, sonst kann es bei der Registrierung des Autos in der polnischen Kfz-Behörde zu Problemen kommen.
- Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
- Abmeldebescheinigung – wurde das Fahrzeug noch nicht abgemeldet, kann diese Bescheinigung in der Kfz-Zulassungsbehörde bei der Beantragung des Ausfuhr- bzw. des Kurzkennzeichens bezogen werden.
Je nachdem, ob das erworbene Fahrzeug fahrtüchtig ist und sich mit eigenem Antrieb fortbewegen kann bzw. über die Grenze auf einem speziellen Anhänger transportiert wird, werden unterschiedliche Kennzeichen benötigt.
Möchten Sie mit dem erworbenen Auto selbst über die Grenze fahren, sollen Sie bei der Kfz-Zulassungsbehörde das sog. Ausfuhrkennzeichen beantragen. Es ist zu empfehlen, sich über die benötigten Unterlagen und die anfallenden Gebühren im Vorfeld auf der Internetseite der jeweiligen Kfz-Zulassungsbehörde detailliert zu informieren.
Für die Beantragung des Ausfuhrkennzeichens (das mit dem roten Streifen), auch Exportkennzeichen bzw. Zollkennzeichen genannt, benötigen Sie neben den o.g. folgende Unterlagen:
- Reisepass / Personalausweis
- Versicherungsbestätigungskarte des Haftpflichtversicherers, speziell für Ausfuhr (gelb)
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung – für Fahrzeuge, bei denen der TÜV inzwischen abgelaufen ist, kann kein Ausfuhrkennzeichen mehr beantragt werden.
Zu beachten ist, dass die Fahrzeuge, für die ein Ausfuhrkennzeichen beantragt wird, der Kfz-Zulassungsbehörde zwecks Prüfung der Fahrzeug-Identifizierungsnummer vorgeführt werden müssen.
Die Preise einer Kfz-Ausfuhrversicherung sind von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich und richten sich nach der Dauer der Versicherung, wobei es bei einer 9-tägigen und einer 15-tägigen Versicherung kaum Unterschiede zu bemerken sind. Die Ausfuhrversicherung gilt im Gegensatz zu einer Kurzzeitversicherung auch bei Unfällen in Polen und kann bei einer Polizeikontrolle als Nachweis der Kfz-Versicherung vorgelegt. Meistens kann eine Kfz-Ausfuhrversicherung im Gebäude der Kfz-Zulassungsbehörde erworben werden.
Nach dem Stand von November 2007 fallen bei den von uns angefragten Anbietern folgende Gebühren für Pkw-Ausfuhrversicherung an:
- AIG Europe – Laufzeit 15 Tage im Preis von 62,00 EURO
- Christoph Kroschke AG – Laufzeit 9 Tage im Preis von 75,00 EURO
- ADAC – Laufzeit 15 Tage im Preis von 80,00 EURO
Bei der Internetrecherche haben wir zwar einige günstigere Angebote gefunden, allerdings handelte es sich in den meisten Fällen um Ein-Person-Unternehmen, welche nicht geraden einen sehr liquiden Eindruck machten.
Ist der TÜV Ihres Fahrzeugs nur noch wenige Tage gültig, kann es vorkommen, dass die Gültigkeit der von Ihnen erworbenen Kfz-Ausfuhrversicherung verkürzt wird.
Beispiel: am 23.11.2007 wurde ein Kaufvertrag geschlossen. Der TÜV des Fahrzeugs läuft am 30.11.2007 ab. Die von Ihnen am 23.11.2007 erworbene Kfz-Ausfuhrversicherung mit der Laufzeit von 15 Tagen wird somit auf 8 Tage, d.h. bis zum 30.11.2007 verkürzt. Dieses Datum wird anschließend auf dem roten Streifen Ihres Ausfuhrkennzeichens geprägt.
Für die Beantragung des Ausfuhrkennzeichens wird von der Kfz-Zulassungsbehörde eine Gebühr erhoben. Diese kann von Bundesland zu Bundesland variieren und beträgt z.B. im Landkreis Anhalt-Zerbst (Sachsen-Anhalt) ca. 36 EURO. Wurden dem Autokäufer ältere Vordrucke der Dokumente (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) ausgehändigt, werden diese auf der Kfz-Zulassungsbehörde auf die europäischen Standards gebracht (Teil I und Teil II), wofür ebenso eine Gebühr anfällt.
Zusätzlich fallen noch Gebühren für die Prägung von Kennzeichen – die Prägungsstelle befindet sich meisten im gleichen Gebäude wie die Kfz-Zulassungsbehörde (Kostenpunkt ab 16 EURO).
Die Kosten für die Pkw-Ausfuhrversicherung, Beantragung des Ausfuhrkennzeichens, Ausstellung der europäischen Fahrzeugpapiere sowie Prägung des Kennzeichens belaufen sich somit auf ca. 120,00 und 160,00 EURO, je nach Bundesland.
Haben Sie alle notwendigen Formalitäten in Deutschland erledigt, können Sie das Auto nach Polen überfahren.
Formalitäten in Polen
Im Gegensatz zu Deutschland, wo Sie fast alle Formalitäten an einem Ort erledigen können, werden Sie in Polen von einer Behörde zu der anderen rennen müssen. Da die meisten Dokumente nicht sofort ausgehändigt werden, müssen Sie die gleiche Behörde meistens zweimal besuchen (zur Beantragung und zur Abholung der von Ihnen benötigten Dokumente). Der gesamte Vorgang kann somit ca. 2 Wochen Zeit in Anspruch nehmen und erfordert viel Geduld.
Da an jeder Etappe der Fahrzeugsregistrierung in Polen eine Bescheinigung über die technische Prüfung des Fahrzeugs benötigt wird, muss in der ersten Reihenfolge der polnische TÜV gemacht werden. Dies gilt für alle im Ausland erworbenen und überführten Fahrzeuge, die Gültigkeit des deutschen TÜVs wird dabei nicht anerkannt. Nicht alle Kfz-Werkstätte sind berechtigt, eine für die aus dem Ausland überführten Fahrzeuge standarisierte Untersuchung durchzuführen. Erfragen Sie vor Ort, welche Werkstatt in Ihrer Stadt dazu berechtigt ist. Der Kostenpunkt liegt einheitlich in ganz Polen bei 169,00 PLN (ca. 45,00 EURO).
Des Weiteren ist das jeweilige Zollamt (Urząd Celny) zu besuchen, um die sog. Verbrauchsteuer (podatek akcyzowy) zu entrichten. Die Anschriften der polnischen Zollkammern und ihren regionalen Zollämtern finden Sie auf der Internetseite des Polnischen Finanzministeriums:
Die Höhe der zu entrichtenden Verbrauchsteuer richtet sich nach dem Hubraum des überführten Fahrzeugs und wird prozentual anhand seines Kaufpreises ermittelt:
- für Fahrzeuge bis 2.000 cm3 Hubraum – 3,1 % des Kaufpreises des Fahrzeugs
- für Fahrzeuge ab 2.000 cm3 Hubraum – 13,6 % des Kaufpreises des Fahrzeugs
Zu beachten ist, dass der im Kaufvertrag stehende Kaufpreis von EURO in PLN nach dem am Tag des Vertragabschlusses geltenden Umrechnungskurs umgerechnet werden muss. Um den Umrechnungskurs vom bestimmten Tag zu erfahren, verwenden die Umrechnungstabellen der Polnischen Nationalbank NBP:
Im Zollamt benötigen Sie Kopien folgender Dokumente (Originale zur Einsicht): Kfz-Brief, Abmeldebescheinigung, TÜV sowie zwei vom Zollamt vorgeschriebenen, ausgefüllten Formulare (im Zollamt zu beziehen). Sie brauchen noch keine Übersetzungen vorzulegen. Neben der vom Zollamt berechneten Verbrauchsteuer ist vor Ort eine Bearbeitungsgebühr (opłata skarbowa) von 17,00 PLN zu entrichten. Anschließend (meistens nach 3 Arbeitstagen Wartezeit) erhalten Sie eine Bescheinigung über die Entrichtung der Verbrauchsteuer.
Zwischendurch können Sie sich schon um die Übersetzungen der Dokumente (Kaufvertrag, falls dieser nur auf Deutsch vorliegt, Kfz-Brief) kümmern. Beachten Sie, dass in den Behörden nur diejenigen Übersetzungen anerkannt werden, die von einem in Polen vereidigten Übersetzer angefertigt wurden. Die Kosten können von Ort zu Ort variieren (ca. 30 PLN pro Seite).
Mit der Bescheinigung über die Entrichtung der Verbrauchsteuer begeben Sie sich zum aufgrund Ihres Wohnsitzes zuständigen Finanzamt, um eine Umsatzsteuerbefreiung zu beantragen (gilt für Fahrzeuge, die aus der Europäischen Union eingeführt worden). Dort ist das Formular VAT-24 einzureichen, woraufhin Sie eine entsprechende Bescheinigung VAT-25 erhalten. Bei der Beantragung müssen Sie Kopien der Dokumente samt ihrer Übersetzungen in die polnische Sprache vorlegen. Die Bearbeitungsgebühr beträgt in diesem Fall 160,00 PLN (ca. 42 EURO), die Wartezeit dagegen ca. 5 Arbeitstage.
Als letzte Registrierungsetappe fungiert der Besuch bei der polnischen Kfz-Zulassungsbehörde (da ist wieder mit ziemlich langen Schlangen zu rechnen). Bei der Abgabe des vorgeschriebenen Antrages auf Fahrzeugregistrierung werden alle bisher gesammelten Dokumente benötigt. Der originelle deutsche Fahrzeugbrief wird von der Behörde einbehalten, die im Gegenzug alle in Polen notwendigen Fahrzeugpapiere ausstellt. Dazu gehören:
- Ãœbergangszulassung
- Kennzeichen
- Aufkleber für das Kennzeichen
- Aufkleber für die Windschutzscheibe
- Fahrzeugbrief
Kostenpunkt – ca. 250,00 PLN (ca. 65 EURO). Als allerletzte Investition fungiert die sog. Ökogebühr in Höhe von 500,00 PLN (ca. 130 EURO), die für alle vom Ausland überführten Fahrzeuge pflichtig ist und auf folgendes Konto eingezahlt werden muss:
- Kreditinstitut: NFOŚiGW w BGK III Oddział Warszawa
- Kontonr. 65 1130 1062 0000 0109 9520 0014.
Nachdem Sie alles Nötige erledigt haben, können Sie das Auto ausprobieren und hoffentlich Spaß am Fahren empfinden 🙂