Gerade auf dem Bau werden, trotz ständiger Hinweise und rechtlicher Folgen, immer wieder illegale Arbeiter eingestellt, die nicht angemeldet und damit auch nicht versichert und versteuert werden. Um dem einen Anstrich von Seriosität zu verleihen, sind viele Arbeitgeber jetzt dazu übergegangen, die polnischen Hilfskräfte als Selbständige in den Büchern zu führen. Da es keinen Mindestlohn für Selbständige gibt, lassen sich auf die Art die Sozialabgaben sparen, ohne wegen der Einstellung von Schwarzarbeitern belangt zu werden. Ganz so einfach ist es allerdings nicht. Wie eine selbständige Tätigkeit auszusehen hat, ist im deutschen Recht genau definiert. Wer aber, wie immer auf einer Baustelle, weisungsgebunden ist, erfüllt die Vorgaben nicht und gilt als Scheinselbständig. In den vergangenen Jahren wurden immer wieder Schwarzarbeiter in Baufirmen gefunden, die glaubten, über einen schnell in Polen angemeldeten Gewerbeschein, hier als Bauarbeiter arbeiten zu können. Die deutsche Wirtschaftskammer und der Arbeitsmarktservice, haben auf diese neuen Versuche der Umgehung des Arbeitsrechts hingewiesen. Ab dem nächsten Jahr brauchen polnische Arbeiter aber ohnehin keine Tricks mehr, um hier arbeiten zu können – allerdings sind sie dann auch sozialversicherungspflichtig.
„Gerade auf dem Bau werden, trotz ständiger Hinweise und rechtlicher Folgen, immer wieder illegale Arbeiter eingestellt“
In der Hauptsache möchte ich mich heute vor allem bei den polnischen und tschechischen Bürgern entschuldigen, denen ich einst täglich nachjagte um sie auf frischer Tat der Schwarzarbeit in Deutschland zu überführen. Es tut mir leid in dem Wissen, wie schwer es ist, die nötigsten finanzielle Mittel für den täglichen Bedarf vorhalten zu müssen.
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